Verhinderungspflege (Ersatzpflege)
Was mache ich, wenn mein Pflegebedarf
kurzfristig verhindert ist?
-
Ist Ihr Pflegebedarf kurzzeitig verhindert, weil Ihre Pflegekraft oder Ihre Angehörigen in den Urlaub fahren, ins Krankenhaus müssen oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert sind? Selbstverständlich übernehmen wir auch vorübergehend ihre Pflege. Sie können bis zu vier Wochen im Jahr eine Vertretung für Ihre Pflegekraft beanspruchen.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
-
Die Kostenübernahme erfolgt über Ihre Pflegekasse, sodass die Verhinderungspflege für Sie kostenfrei ist.